AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Personal Training – Tom Lindemann, Essen
1. Leistungsumfang
Das Personal Training umfasst individuell abgestimmte Trainingseinheiten von jeweils 60 Minuten Dauer.
Der Umfang richtet sich nach der vom Klienten gebuchten Anzahl an Einheiten pro Woche.
2. Terminvergabe
Die Trainingseinheiten finden zu einem fest vereinbarten, wiederkehrenden Termin statt.
Der Termin wird exklusiv für den Klienten reserviert.
3. Terminverschiebung / Ausfall
Kann ein Termin vom Klienten nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, diesen innerhalb derselben Woche zu verschieben, sofern ein freier Ersatztermin verfügbar ist.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Kann kein Ersatztermin wahrgenommen werden, verfällt die Einheit ersatzlos.
4. Abwesenheit und Planungssicherheit
Geplante Abwesenheiten (z. B. Urlaub oder berufliche Verpflichtungen) sind frühzeitig, mindestens 2–3 Wochen im Voraus, mitzuteilen, damit die entsprechenden Zeitfenster anderweitig vergeben werden können.
Bei mehrmaliger oder längerer Abwesenheit besteht kein Anspruch auf den ursprünglich festen Termin, da dieser neu vergeben werden kann.
Ein Anspruch auf den Termin bleibt nur bestehen, wenn die vereinbarten Einheiten im entsprechenden Zeitraum weiterhin bezahlt werden.
5. Vergütung
Die Vergütung erfolgt entsprechend der gebuchten Anzahl an Einheiten pro Woche.
Die Abrechnung erfolgt im Voraus auf Rechnungsbasis.
Die Rechnung ist innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
Die Vergütung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme an den vereinbarten Terminen, da die Zeitfenster exklusiv für den Klienten reserviert werden.
Nicht wahrgenommene Termine verfallen gemäß Punkt 3 und bleiben zahlungspflichtig.
6. Laufzeit und Trainingsfrequenz
Die Trainingsfrequenz richtet sich nach dem gewählten Tarif:
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Tarif S: 1 Trainingseinheit pro Woche
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Tarif M: 2 Trainingseinheiten pro Woche
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Tarif XL: 3 Trainingseinheiten pro Woche
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuell vereinbarten Laufzeit zwischen Trainer und Klient.
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine Kündigung monatlich möglich, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
7. Eigenverantwortung und Gesundheit
Der Klient bestätigt, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.
Bestehende gesundheitliche Einschränkungen sind vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
8. Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Ausführung der Übungen oder durch das Verschweigen gesundheitlicher Einschränkungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
9. Verspätungen
Verspätet sich der Klient, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend.
Ein Anspruch auf Verlängerung der Einheit besteht nicht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

